Berkemeyer, Standardfragen und -themen in der mündlichen
Prüfung im 2. Examen, 1. Auflage, ReferendarFachVerlag 2016
Rechtsreferendar Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur.,
Heidelberg
Die
mündliche Prüfung in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beschäftigt jeden
Rechtsreferendar spätestens nach dem Absolvieren der Examensklausuren. Dabei
kann die Vorbereitung bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfer in der
jeweiligen Prüfungskommission nicht auf konkrete Spezialgebiete der Prüfer
konzentriert werden, sondern es gilt vielmehr – wie auch in Vorbereitung auf
die Klausuren – alle Prüfungspflichtfächer mit Blick auf die spezifischen
Anforderungen der mündlichen Prüfung zu wiederholen oder gegebenenfalls sogar
Lücken zu schließen. An dieser Stelle ist es besonders begrüßenswert, dass Herr
Dr. Michael Berkemeyer vom
ReferendarFachVerlag (hierzu sogleich mehr) das ehemals als E-Book erhältliche
Werk (vgl. auch Vorwort) mit einem Umfang von 228 Seiten nunmehr in Printformat
vorlegt und damit die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in der Zweiten
Juristischen Staatsprüfung erheblich erleichtert.
In formaler
Hinsicht ist zuvorderst der ReferendarFachVerlag, in dem das Werk erschienen
ist, als junger, erst im Jahre 2016 gegründeter Verlag (www.referendarfachverlag.de) hervorzuheben.
Dabei besteht die Besonderheit dieses Verlages in seiner Einbettung in das
Gesamtkonzept des – den meisten Rechtsreferendaren bereits bekannten –
Internetangebots www.referendarswelt.de. Hierbei hat
sich der ReferendarFachVerlag ausschließlich auf die Befriedigung der
literarischen Bedürfnisse von Rechtsreferendaren spezialisiert, wobei das hier
besprochene Werk das erste Printangebot dieses Verlags darstellt. Die Vorzüge der
Einbettung dieses Verlags in das Gesamtkonzept des Internetangebots www.referendarswelt.de zeigt sich
bereits im hier besprochenen Werk dadurch, dass die mittels der Plattform www.protokolle-assessorexamen.de
eingereichten, über 10.000 Protokolle analysiert wurden, um sodann die
regelmäßig prüfungsübergreifend wiederkehrenden Themengebiete systematisch und
leserfreundlich im Werk darzustellen (vgl. auch Vorwort).
Ferner sind
in formaler Hinsicht zweierlei Aspekte aus dem Werk begrüßenswert: Auf der
einen Seite ist es besonders erfreulich, dass Berkemeyer mit Blick auf die analysierten Protokolle zu Beginn
eines jeden Themenabschnitts eine erste Einschätzung bezüglich der Bedeutung
und Häufigkeit des im Anschluss vorgestellten Themengebiets abliefert („Bemerkungen“).
So kann sich der – sich gegebenenfalls in Zeitnot befindende – Leser bei der
Vertiefung einzelner Themengebiete zunächst auf die besonders wichtigen Themen
konzentrieren und erst bei vorhandenem Zeitbudget den weiteren Themenkreisen
vertiefend widmen. Auf der anderen Seite sind die am Ende jedes Abschnitts
vorhandenen Original-Zitate/Auszüge aus den Prüfungsgesprächen besonders zu
loben, da diese dem (aufmerksamen) Leser ein Gespür für den typischen oder
jedenfalls möglichen Verlauf eines in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
stattfindenden Prüfungsgesprächs zu vermitteln vermögen.
In
inhaltlicher Hinsicht besticht das Werk insbesondere aus dreierlei Gründen:
Zuvorderst muss nochmals hervorgehoben und betont werden, dass die immense Zahl
der analysierten Protokolle (über 10.000) es Berkemeyer nicht nur ermöglicht, die regelmäßig wiederkehrenden
Themen systematisch darzustellen (siehe oben). Vielmehr präsentiert Berkemeyer vor diesem Hintergrund
zugleich eine Vielzahl von Vertiefungsfragen, die regelmäßig im systematischen
Zusammenhang mit den übergreifenden Themengebieten in Prüfungsgesprächen
gestellt werden (vgl. etwa S. 29 ff. zu Vertiefungsfragen im Zusammenhang mit
dem zivilgerichtlichen Instanzenzug [etwa S. 31 f. zur Frage, wer den
Geschäftsverteilungsplan aufstellt und zur Zusammensetzung des Präsidiums
i.S.d. § 21a GVG], S. 96 ff. zu Vertiefungsfragen im Zusammenhang mit der
Strafgerichtsbarkeit [z.B. S. 98 zur Stimmgewichtsverteilung zwischen
Berufsrichtern und Schöffen] oder S. 191 ff. zu Vertiefungsfragen im
Zusammenhang mit dem vorläufigen Rechtsschutz im Öffentlichen Recht [bspw. S.
193 f. zur Abgrenzung von Nebenbestimmungen und modifizierten Auflagen]). Auf
diese Weise wird dem Leser aufgezeigt, welche Themen sich im Rahmen des
Prüfungsgesprächs der mündlichen Prüfung in der Zweiten Juristischen
Staatsprüfung miteinander verknüpfen und damit abfragen lassen, sodass eine
effiziente, systematische Wiederholung unter Berücksichtigung der spezifischen
Anforderungen der mündlichen Prüfung ermöglicht wird.
Des Weiteren
sind die zahlreichen „ergänzenden Hinweiskästchen“ ganz besonders
hervorzuheben, die sich freilich in der inhaltlichen Ausgestaltung vornehmlich
in zwei übergeordneten Kategorien einordnen lassen: So werden in diesen grau
untermalten Kästchen dem Leser Vertiefungs- und Hintergrundinformationen
präsentiert, die dem Leser die Möglichkeit eröffnen, einerseits den
Gesamtzusammenhang einzelner Ausführungen zu verstehen (bspw. S. 52 f. zum
Zusammenhang zwischen einem Versäumnisurteil und dem schriftlichen Vorverfahren
vor dem Hintergrund der bereits im Schriftsatz zu stellenden Anträge oder S. 98
zur verfassungsrechtlichen Grundlage der Existenz von Schöffen in Art. 20 GG).
Andererseits dienen jene Vertiefungs- und Hintergrundinformationen dazu, dem
Leser die spezifische Prüfungssituation und/oder den Prüfungsgrund
darzustellen, weshalb bestimmte Fragen vom Prüfer gestellt werden (z.B. S. 122
zur Relevanz der Berechnung des BKA für den Praktiker oder S. 139 zur
Abfragemöglichkeit bezüglich der Strafgerichtsbarkeit im Falle des Einstiegs in
die Prüfung über das Rechtsbehelfs-/-mittelrecht). Gerade Letzteres reduziert
beim Examenskandidaten Ungewissheiten bezüglich der möglichen Verknüpfung von Fragenstellungen,
mit der Folge, dass dieser in der konkreten Prüfungssituation mit bestimmten
Fragentypen rechnen und daher souverän antworten kann.
Schließlich ist
es erfreulich, dass Berkemeyer zum
einen bei der Darstellung der jeweiligen Themengebiete bisweilen auf Fälle aus
der aktuellen Tagespresse hinweist (siehe etwa im Zusammenhang mit der
Strafgerichtsbarkeit S. 93 zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des OLG im
NSU-Fall oder im Zusammenhang mit dem Thema der Untersuchungshafthaft S. 109: Hoeneß-/Middlehoff-Fall).
Zum anderen verweist Berkemeyer zu
Beginn seines Werkes auf die Vorzüge einer methodischen Vorbereitung, sodass
beispielsweise das Befragen von Terminierungshinweisen auf den Homepages von
Ober- und Bundesgerichten vorgeschlagen wird (vgl. S. 2). Diese beiden Aspekte
sind deswegen besonders zu begrüßen, weil – wie Berkemeyer ausführt – Prüfer regelmäßig dazu neigen, aktuelle Fälle
aus der Tagespresse oder solche, die vor den Ober- und Bundesgerichten anhängig
sind, zum Gegenstand ihrer Prüfung zu machen (siehe S. 1). Somit kann der
Examenskandidat auch in diesem Bereich Ungewissheiten reduzieren, um in der
konkreten Prüfungssituation nicht ins „kalte Wasser“ geworfen zu werden, sondern
überlegt reagieren zu können.
Das Werk von
Berkemeyer ist zusammenfassend besonders
zu loben. Denn es bietet dem Rechtsreferendar gerade in Anbetracht der vor der
mündlichen Prüfung ganz besonders knappen Ressource Zeit einerseits eine
effiziente Möglichkeit der Wiederholung der besonders häufig abgeprüften
Themengebiete und andererseits das Bilden eines Gespürs sowohl für die spezifischen
Anforderungen der mündlichen Prüfung in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
als auch für im systematischen Zusammenhang abprüfbaren Themengebieten.
Abschließend kann also das Werk von Berkemeyer
jedem Rechtsreferendar bei der allgemeinen Vorbereitung auf die mündliche
Prüfung empfohlen werden.